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   BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22   

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https://dejure.org/2023,34314
BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22 (https://dejure.org/2023,34314)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2023 - 9 AZR 364/22 (https://dejure.org/2023,34314)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 9 AZR 364/22 (https://dejure.org/2023,34314)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ ... 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 267 AEUV, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 1 BUrlG, Richtlinie 2003/88/EG, § 47b Abs. 4 Satz 1 SGB V, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 EFZG, §§ 95 ff. SGB III, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 139 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 95 Satz 1 Nr. 1 SGB III, § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG, § 98 Abs. 2 SGB III, § 98 Abs. 3 Nr. 2 SGB III, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG

  • Wolters Kluwer

    Erkrankung des Arbeitnehmers bei wirksamer Einführung von Kurzarbeit "null"; Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

  • rewis.io

    Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit; Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

  • rechtsportal.de

    Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit; Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krank während der Kurzarbeit - und die Urlaubsberechnung

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom

    29. September 2022 - 4 Sa 179/21 - wird zurückgewiesen.

    2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei ganztägiger Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 774
  • NZA 2024, 330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Die sich grundsätzlich an der im Arbeitsvertrag vorgesehenen - regelmäßigen - Verteilung der Arbeitszeit ausrichtende Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt, indem die in § 3 Abs. 1 BUrlG genannten 24 Werktage durch die Zahl der Arbeitstage im Jahr bei einer Sechstagewoche geteilt und mit der Zahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage im Jahr multipliziert werden (24 Werktage x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht: 312 Werktage; BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 10 ff., BAGE 176, 251) .

    Die Regelung in § 3 Abs. 1 BUrlG ist nicht dahingehend auszulegen, dass Arbeitstage, die aufgrund der kurzarbeitsbedingten Neuverteilung der Arbeitszeit ausgefallen sind, bei der Berechnung des Urlaubsumfangs Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen sind (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 11 ff. mit ausf. Begründung, BAGE 176, 251) .

    In diesem Fall steht es im Einklang mit dem Urlaubszweck, den Urlaubsumfang bei der Umrechnung von Werktagen in Arbeitstage an die herabgesetzte Arbeitspflicht des Arbeitnehmers anzupassen (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 14 ff. mit ausf. Begründung, BAGE 176, 251) .

    Es bedarf vielmehr stets einer besonderen einzelvertraglichen oder kollektivrechtlichen Grundlage, um die vertragliche Arbeits- und Vergütungspflicht einzuschränken (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 28, BAGE 176, 251; 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256) .

    Diese Regelungen, die der Verfolgung arbeitsmarktpolitischer Ziele dienen, führen dazu, dass dem Arbeitgeber das Entgeltrisiko in besonderen Fallgestaltungen durch die Bundesagentur für Arbeit abgenommen wird (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 29, BAGE 176, 251) .

    Der somit nach §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG zu bestimmende Anspruch des Klägers auf den gesetzlichen Mindesturlaub für das Jahr 2020 betrug fünf Arbeitstage (20 Arbeitstage Jahresurlaub x 65 Tage mit Arbeitspflicht von Januar bis März 2020 ./. 260 Tage mit Arbeitspflicht im Jahr, vgl. näher zur Berechnung BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 44, BAGE 176, 251) .

  • EuGH, 25.06.2020 - C-762/18

    Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Deshalb sind die Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich anhand der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeitszeiträume zu berechnen (EuGH 12. Oktober 2023 - C-57/22 - [Reditelství silnic a dálnic] Rn. 33; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 58) .

    bb) Der Anspruch auf den bezahlten Jahresurlaub darf jedoch in bestimmten Fällen, in denen ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat (EuGH 12. Oktober 2023 - C-57/22 - [Reditelství silnic a dálnic] Rn. 34; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 59) .

    Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die während des Bezugszeitraums krankgeschrieben sind (EuGH 9. Dezember 2021 - C-217/20 - [Staatssecretaris van Financiën] Rn. 30; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 60) .

    cc) Danach kann der unionsrechtlich gewährleistete Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht dadurch eingeschränkt werden, dass der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht wegen einer Erkrankung im Bezugszeitraum nicht nachkommen konnte (EuGH 9. Dezember 2021 - C-217/20 - [Staatssecretaris van Financiën] Rn. 32; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 63) .

    (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Urlaubsdauer allgemein anhand der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeitszeiträume zu berechnen (EuGH 12. Oktober 2023 - C-57/22 - [Reditelství silnic a dálnic] Rn. 33; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 58) .

  • EuGH, 12.10.2023 - C-57/22

    Reditelství silnic a dálnic

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Deshalb sind die Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich anhand der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeitszeiträume zu berechnen (EuGH 12. Oktober 2023 - C-57/22 - [Reditelství silnic a dálnic] Rn. 33; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 58) .

    bb) Der Anspruch auf den bezahlten Jahresurlaub darf jedoch in bestimmten Fällen, in denen ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat (EuGH 12. Oktober 2023 - C-57/22 - [Reditelství silnic a dálnic] Rn. 34; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 59) .

    (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Urlaubsdauer allgemein anhand der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeitszeiträume zu berechnen (EuGH 12. Oktober 2023 - C-57/22 - [Reditelství silnic a dálnic] Rn. 33; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 58) .

  • EuGH, 09.12.2021 - C-217/20

    Staatssecretaris van Financiën (Rémunération pendant le congé annuel payé)

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die während des Bezugszeitraums krankgeschrieben sind (EuGH 9. Dezember 2021 - C-217/20 - [Staatssecretaris van Financiën] Rn. 30; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 60) .

    Sie sind damit "als Dienstzeit anzurechnen" (EuGH 9. Dezember 2021 - C-217/20 - [Staatssecretaris van Financiën] Rn. 31; vgl. auch EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 32) .

    cc) Danach kann der unionsrechtlich gewährleistete Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht dadurch eingeschränkt werden, dass der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht wegen einer Erkrankung im Bezugszeitraum nicht nachkommen konnte (EuGH 9. Dezember 2021 - C-217/20 - [Staatssecretaris van Financiën] Rn. 32; 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und Iccrea Banca] Rn. 63) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Es bedarf vielmehr stets einer besonderen einzelvertraglichen oder kollektivrechtlichen Grundlage, um die vertragliche Arbeits- und Vergütungspflicht einzuschränken (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 28, BAGE 176, 251; 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256) .

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 234/21 - Rn. 48; 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256) .

  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Sie sind damit "als Dienstzeit anzurechnen" (EuGH 9. Dezember 2021 - C-217/20 - [Staatssecretaris van Financiën] Rn. 31; vgl. auch EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 32) .

    In Bezug auf den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub sind Arbeitnehmer, die wegen einer Krankschreibung während des Bezugszeitraums der Arbeit ferngeblieben sind, und solche, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben, gleichgestellt (EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 29) .

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, behält diese ihre Gültigkeit - sog. blue-pencil-Test (BAG 24. Mai 2022 - 9 AZR 461/21 - Rn. 45; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 64) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 9. Mai 2023 - 3 AZR 174/22 - Rn. 30; 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51 mwN, BAGE 171, 1) .
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit beim Arbeitgeber wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung einer vorhandenen Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 26; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 25; 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

    Auszug aus BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
    Eine Entgeltzahlungspflicht nach § 615 Satz 3 iVm. Satz 1 und § 611a Abs. 2 BGB besteht in diesen Fällen nicht (BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 - Rn. 24) .
  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - persönliche Voraussetzung - Arbeitsunfähigkeit -

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • BVerfG, 09.05.2018 - 2 BvR 37/18

    Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2022 - 4 Sa 179/21

    Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit Null - Berechnung des gesetzlichen

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 488/21

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Langzeiterkrankung - Tilgung von Urlaubsansprüchen bei

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